Darmkrebs muss nicht sein

Magen-Darm-Ärzte begrüßen Präventionsinitiative

„Effizienz und Erfolg des Darmkrebs-Screenings sind unstrittig, weil es die Krankheit in den weitaus meisten Fällen verhindern kann. Dennoch stagniert die Teilnahme der anspruchsberechtigten GKV-Versicherten über 55 Jahren seit langem auf einem überraschend niedrigen Niveau“, sagt der Darmkrebs-Experte des Berufsverbandes der niedergelassenen Gastroenterologen (bng), Dr. Jens Aschenbeck.

Dass Politik und Gesellschaft das Problem erkannt haben, zeigt das Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz, mit dem der Bundestag bereits im Februar 2013 ein organisiertes Programm mit bundesweitem Einladungsverfahren beschlossen hat. Als Ziellinie für die Umsetzung gilt April 2016. Die Wirkung eines solchen Verfahrens kann jeder im Bereich der Brustkrebsvorsorge beobachten.

Der Berufsverband der Magen-Darm-Ärzte hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass kein Grund besteht, mit der Einführung bis zum letzten vom Gesetzgeber tolerierten Zeitpunkt zu warten. „Jeder Tag, an dem wir die Menschen nicht auf ihre Chance zum Schutz vor dem Krebs hinweisen, ist ein Tag an dem Menschen an Darmkrebs versterben, weil sie auf Vorsorge verzichtet haben“, betont Dr. Aschenbeck.

Führende Fachgesellschaften und Interessenvertretungen der Patienten haben jetzt in einer Berliner Erklärung Eckpunkte für die Realisierung der Gesetzesziele vorgelegt. „Wir Magen-Darm-Ärzte hoffen, dass diese Initiative dazu beiträgt, den Umsetzungsprozess zu beschleunigen“, so der bng-Experte. Unter den Unterzeichnern der Erklärung sind die medizinische Fachgesellschaft für Verdauungskrankheiten (DGVS) und die Stiftung LebensBlicke. Der bng ist bei beiden Organisationen Kooperationspartner im Kampf gegen den Darmkrebs.