Neue Hygienevorschriften

Gastroenterologen fordern Praxistauglichkeit ein

Die Weiterentwicklung und Sicherstellung von hohen Ansprüchen an die Hygiene gehören zum beruflichen Selbstverständnis des Gastroenterologen. Der Berufsverband (bng) hat deshalb jetzt ein Positionspapier zur Umsetzung der neuen Richtlinie des Robert Koch-Instituts zu „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ vorgelegt, das der besonderen Situation in den gastroenterologischen Praxen Rechnung trägt.

Die neuen Vorgaben sind für alle medizinischen Einrichtungen verbindlich, d.h. sie gelten für jedes Krankenhaus und jede Arztpraxis, aber auch für die Gerätehersteller und die Überwachungsbehörden. „Die Auslegung der Richtlinie durch Behörden und Industrie gestaltet sich allerdings sehr unterschiedlich“, erklärt der bng-Hygiene-Experte Dr. Albert Beyer. „Sie wird den Verhältnissen in den Praxen nicht immer gerecht und weicht gelegentlich von den Vorgaben ab.“ Der Berufsverband benennt mit seinem Positionspapier die Punkte, die für eine praxisnahe und praxistaugliche Umsetzung zu beachten sind, und will damit einen Beitrag zu einem sachgerechten, einheitlichen Verwaltungshandeln leisten.

„Die Umsetzung der neuen Vorgaben beschert den gastroenterologischen Praxen erneut einen nicht unerheblichen, zusätzlichen finanziellen Aufwand“, betont Dr. Beyer und fordert im Namen seiner Kollegen einen entsprechenden Ausgleich. Schon jetzt müssen sich gastroenterologische Praxen zweimal pro Jahr einer externen Hygienekontrolle unterziehen. Durch die konsequente Umsetzung der Hygienerichtlinien ist gewährleistet, dass die Aufbereitung der Videoendoskope in Ordnung ist und die Geräte keimfrei verwendet werden.