Die neue Bevormundung

Vom Arzt zum Dienstleister degradiert

(13.05.2013) „Die jüngsten Entwicklungen in der ambulanten Gesundheitsversorgung haben gravierende Auswirkungen auf das Arzt-Patienten-Verhältnis“, erklärt Dr. Franz Josef Heil, der Vorsitzende des Berufsverbandes niedergelassener Gastroenterologen (bng). „Sie forcieren einen verhängnisvollen Trend vom betreuenden und versorgenden Arzt zum medizinisch technischen Dienstleister, der nicht mehr Kranke behandelt, sondern anspruchsvolle Kunden und kritische Verbraucher bedient. Der Patient ist nicht mündig, sondern krank. Nicht ein Vertrag, sondern Vertrauen begründet das besondere Verhältnis zwischen Patient und Arzt.“

Bezeichnend für diese Entwicklung ist zum einen das neue Patientenrechtegesetz, das von einem primären Misstrauensverhältnis ausgeht und die Ungleichheit von Ärzten und Patienten unangemessen problematisiert. In der Konsequenz werden Aufklärungspflichten weiter bürokratisiert und hinsichtlich wirtschaftlicher Risiken für den Patienten erweitert. Der dafür erforderliche Zeitaufwand geht auf Kosten der eigentlichen Behandlungsmaßnahmen. Dem ärztlichen Rat wird ohne Gegenmeinung nicht mehr vertraut.

Bezeichnend ist ferner, dass die Krankenkassen fachärztlichen Internisten wie den Gastroenterologen nach wie vor die Honorierung der fachärztlichen Grundversorgung verweigern. Offensichtlich gehen sie nicht mehr davon aus, dass Patienten mit schweren chronischen Erkrankungen einer intensiven qualifizierten Betreuung bedürfen. Die Erfahrung des medizinischen Experten für spezialisierte Therapieverfahren erscheint aus Sicht von Kassenvertretern entbehrlich.

„Dabei benötigen gerade Patienten mit schweren chronischen Krankheiten wie akuten Schüben eines Morbus Crohn oder Leberentzündungen mit fortgeschrittenen Verläufen komplizierte Therapien, die nur dann erfolgreich durchgeführt werden können, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gewährleistet und eine intensive Betreuung sicher gestellt sind“, betont Dr. Heil. „Entwicklungen, die das Arzt-Patienten-Verhältnis beschädigen, sind weder im Interesse der Patienten noch im Interesse der Kostenträger!“