Darmkrebsvorsorge

Bundesweites Einladungsverfahren lässt weiter auf sich warten

433 Tage sind verstrichen, seit der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes das zuständige Gremium im Gesundheitswesen beauftragt hat, ein bundesweit einheitliches Verfahren zu etablieren, um anspruchsberechtigte Bundesbürger schriftlich zur Darmkrebsfrüherkennung einzuladen. "Auf die Umsetzung warten wir immer noch", sagt Dr. Arno Theilmeier vom Berufsverband der niedergelassenen Gastroenterologen (bng).

"Man fragt sich schon, warum dies trotz der politischen Anerkennung des in zahlreichen Projekten belegten Erfolgs, den Einladungsverfahren bei der Motivierung der Bevölkerung haben, und trotz der nach wie vor erschreckend hohen Anzahl von Darmkrebs bedingten Todesfällen so schwer auf den Weg zu bringen ist", stellt der Darmkrebsexperte fest.

Der Gesetzgeber hat für die Umsetzung des Einladungsverfahrens eine Frist bis 2016 eingeräumt. Spätestens dann müssen alle anspruchsberechtigten Versicherten persönlich von der Krankenkasse auf das Vorsorgeangebot hingewiesen werden. Je eher dies geschieht, desto besser für den Kampf gegen die zweithäufigste Krebstodessursache in Deutschland!

Unter Medizinern besteht kein Zweifel, dass die Darmspiegelung die beste Möglichkeit ist, sich vor Darmkrebs zu schützen. Im Rahmen der Untersuchung können mögliche Krebsvorstufen entdeckt und entfernt werden. Sie wird von niedergelassenen Gastroenterologen angeboten, die die Untersuchung nach anspruchsvollen und kontrollierten Standards durchführen.